Qualitätsmanagement
Das Qualitätsmanagement AZAV bezieht sich auf die Zertifizierung von Trägern von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III und SGB II. AZAV steht für die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung.
Die AZAV-Zertifizierung stellt sicher, dass die Dienstleistungen von Arbeitsvermittlern und Bildungsträgern den Anforderungen des SGB III und SGB II entsprechen und hohe Qualitätsstandards erfüllen. Das Ziel des Qualitätsmanagements AZAV ist es, sicherzustellen, dass die Arbeitslosenversicherung und die Jobcenter die bestmögliche Unterstützung erhalten und die Arbeitslosen schnell in den Arbeitsmarkt integriert werden können.
Die AZAV-Zertifizierung umfasst verschiedene Aspekte, wie beispielsweise die Qualität der Bildungsmaßnahmen, die Kompetenzen des Personals, die Erfüllung von Dokumentations- und Informationspflichten sowie die organisatorischen Abläufe. Um die Zertifizierung zu erhalten, müssen die Träger von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ein Qualitätsmanagementsystem implementieren und nachweisen, dass sie die Anforderungen der AZAV erfüllen. Insgesamt ist das Qualitätsmanagement AZAV eine wichtige Maßnahme zur Gewährleistung hochwertiger Dienstleistungen im Bereich der Arbeitsvermittlung und beruflichen Eingliederung. Durch die Zertifizierung können Arbeitslose und Arbeitssuchende sicher sein, dass sie Unterstützung von qualifizierten Fachleuten erhalten, die ihnen dabei helfen können, eine neue Stelle zu finden und ihre Karriere voranzutreiben.
Die Arbeitsplatzvermittlung24 GmbH mit Hauptsitz in Gelsenkirchen ist zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitförderung und seit März 2023 berechtigt, Dienstleistungen im Bereich der Arbeitsvermittlung nach dem SGB III anzubieten.